AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jeden Vertrages zwischen Daniel Pittersberger [Vour Events] (nachfolgend als Vermieter bezeichnet) und einem Kunden oder Veranstalter (beides nachfolgend als Mieter bezeichnet). Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift am Angebot oder mit einer Auftragsbestätigung (z. B. per E-Mail) von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen zu haben und erkennt diese damit voll an. Abweichende oder ergänzende Vereinbarungen bedürfen einer Schriftform. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht.

 2. Der Mieter / Veranstalter
Der Mieter muss volljährig, handlungsfähig und unterschriftsberechtigt sein. Andernfalls ist die Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des Vormundes erforderlich. Bei Warenabholung muss ein amtlicher Lichtbildausweis vorgelegt werden, auf dem die Wohnanschrift des Mieters ersichtlich ist.

 3. Bestellung / Buchung
Die Auftragsbestätigung seitens des Mieters per Mail oder Unterschrift auf dem Angebot gilt als Vollzug der Bestellung / Buchung. Ab diesem Datum gelten auch jegliche Stornozeiten. Falls nur eine Bestätigung per Messenger (Whats App, Facebook, Instagram, …) vorhanden ist, ist diese genauso bindend und wird vom Vermieter wie eine schriftliche Bestätigung per Mail gehandhabt.

 4. Stornogebühr
Alle Prozentsätze beziehen sich auf den Gesamtumfang des Angebots (brutto).

Stornozeiten gelten ab Angebotsbestätigung wie folgt:
Ab inkl. 7 Tage vor Veranstaltungsdatum 100 % 
Ab inkl. 14-8 Tage vor Veranstaltungsdatum 85 % 
Ab inkl. 28-15 Tage vor Veranstaltungsdatum 70 % 
Ab Bestellung (Angebotsunterschrift) 50 %

Falls die Veranstaltung wetterbedingt abgesagt werden muss, gelten 70 % Stornokosten. Falls die Veranstaltung wetterbedingt an einen anderen Tag verschoben wird, werden hierzu 15 % Vorbereitungskosten fällig.

 4.1 SARS-CoV-2 (Coronavirus von 2019/20)
Die derzeit herrschende Ungewissheit aufgrund der Corona Pandemie (höhere Gewalt) ist dem Kunden und uns bewusst und dies wurde in die Geschäftsgrundlage mit einbezogen.

Sollte die Veranstaltung aus Gründen des SARS-CoV-2 Virus (nachstehend als Coronavirus bezeichnet) bzw. damit verbundenen Regierungsmaßnahmen oder aufgrund immenser wirtschaftlicher Verluste durch diese Einschränkungen nicht durchführbar sein, wird der Termin und das gestellte Angebot seitens des Vermieters auf den Ersatztermin übernommen.

Wird die Veranstaltung aufgrund zu wenig verkauften Eintrittskarten oder Ähnlichem nicht durchgeführt, gelten die allgemeinen Stornogebühren (Punkt 4).

Sollte der Vertrag durch den Mieter nicht zustande kommen, obwohl keine der vorher genannten Gründe zutrifft, gelten die allgemeinen Stornogebühren (Punkt 4).

 5. Reinigungszuschlag
Bei Betreuung oder Selbstabholung durch den Mieter werden sämtliche ausgeliehenen Geräte gereinigt retourniert. Ansonsten fallen für Reinigungsgebühren 45€/Mannstunde an. Pauschal können sonst auch im Ermessen des Vermieters bis zu 10 % des Auftragswertes exkl. USt. als Reinigungskosten in Rechnung gestellt werden.

 6. Überziehung der Mietdauer
Mietdauer, sofern nicht schriftlich anders ausgemacht, bezieht sich immer auf einen Veranstaltungstag oder Veranstaltungsabend. Wird die Mietdauer ohne Verlängerung überschritten, wird jeder weitere Tag mit 120 % des Mietpreises berechnet.

 7. Beschädigung & Diebstahl
Die Mietware ist unversichert. Sofern nicht anders vereinbart, bleibt die Entscheidung, die Mietware zu versichern, dem Mieter überlassen. Schäden an Geräten sind unverzüglich inkl. Fotodokumentation vom Mieter an den Vermieter zu melden. Schäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch durch den Mieter oder Dritten entstanden sind, werden dem Mieter zum Neuanschaffungspreis in Rechnung gestellt. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei beschädigten, abhandengekommenen, gestohlenen oder stark verschmutzten Geräten den Mieter selbst dann schadenersatzpflichtig zu machen, wenn ihn kein Verschulden trifft (z.B.: Blitzschlag, Spannungsschwankungen im Stromnetz, Unfall, Transportschäden ... etc.).

 8. Dryhire
Für Dryhire Kunden gelten sämtliche AGBs wie für Endkunden.
 9. Mietfaktoren
Mietdauer in Tagen Preisfaktor 
1 1
2 1,7
3 2,3
4 2,8
5 . 3,2
6 3,6
7 4,0
8 4,4
9 4,8
10 5,2

Diese gelten nur, wenn die Miettage direkt aneinandergrenzen (z. B. das gesamte Wochenende).
Hierbei können Sondervereinbarungen getroffen werden.

 10. Gesundheit
Der Vermieter haftet nicht für Verletzungen, epileptische Reaktionen etc. verursacht durch den Einsatz von Nebel-, Licht-, Ton-, Video- oder Laseranlagen. Die Einhaltung der gesetzlichen Maximallautstärke obliegt dem Mieter. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Gehörschäden. Jegliche Vorschreibungen durch die Behörden sind sofort dem Vermieter, sofern dieser gleichzeitig für die Betreuung der Geräte zuständig ist, zu melden.

 11. Einsatz von Effekten (Nebel, CO2, etc.) & Brandschutz
Der Mieter hat für ausreichend frische Luft bei Einsatz von Nebel-, CO2-Effekten oder Ähnlichem zu sorgen. Jegliche Bestimmungen des Brandschutzes sind einzuhalten oder sind dem Vermieter, sofern dieser mit der Durchführung beauftragt ist, unverzüglich zu melden. Rauchmelder oder Ähnliches sind zu berücksichtigen. Für von diesen Geräten ausgelöste Alarme übernimmt der Vermieter keinerlei Haftung.

 12. Veräußerung und Weitervermietung
Der Mieter darf das Mietobjekt nicht ohne schriftliche Erlaubnis des Vermieters veräußern, weitervermieten, zerlegen, verändern, umgestalten, justieren, verschmutzen sowie Kennnummern bzw. Firmenzeichen beschädigen oder entfernen. Die Mietbeträge beziehen sich, sofern nicht schriftlich anders vereinbart, immer pauschal auf einen Veranstaltungstag (max. 24h).

 13. Funktionstüchtigkeit
Der Mieter hat das Recht, sich vor der Miete von der Funktionstüchtigkeit der Geräte zu überzeugen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, erklärt er sich mit der Funktionskontrolle des Vermieters einverstanden. Die Mietware wird durch den Vermieter nach der Rücknahme getestet. Bei der Rücknahme der Mietware bestätigt der Vermieter lediglich die Vollständigkeit, nicht den einwandfreien Zustand der Ware. 

Eine eingehende Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt bleibt vorbehalten. Sollten irgendwelche Mängel festgestellt werden, behalten wir uns vor, die entstandenen Kosten für die Reparatur inkl. kurzfristige Materialbeschaffung und den dadurch entstandenen Mietausfall des Gerätes für die nächsten Kunden dem Mieter zu berechnen.

 14. Inbetriebnahme von Equipment
Der Mieter verpflichtet sich, das gemietete Equipment nur durch fachkundiges Personal oder nachweislicher Erfahrung in Betrieb zu nehmen. Laien dürfen nur im Beisein einer fachkundigen Person das gemietete Material bedienen oder verwenden. Es gelten hierbei immer alle gesetzlichen Bestimmungen. Bei unsachgemäßer Verwendung steht dem Vermieter zu, sämtliche Schäden dem Mieter zu verrechnen.

 15. Sicherheit
Der Mieter ist für die Sicherheit der Techniker, Fahrzeuge des Vermieters sowie der gesamten Anlage zuständig. Dies beinhaltet auch bei Aufbauten an Vortagen sämtliche Räumlichkeiten zu verschließen oder bei Freiluftveranstaltungen Personal für Tag- und Nachtwache zu organisieren. Wir empfehlen hier professionelles Securitypersonal.

 16. Zufahrt
Die Zufahrt zum Veranstaltungsbereich muss jederzeit für unsere Techniker möglich sein. Parkplätze für unsere Transporter oder Lastwägen in unmittelbarer Nähe zur Veranstaltung sind jederzeit vom Mieter freizuhalten.

 17. Verpflegung
Nicht alkoholische Getränke und Essen werden vom Mieter für alle Techniker vor Ort gestellt. Bei Veranstaltungen und Aufbautätigkeiten über mehrere Tage sind annehmbare Unterkünfte (inkl. Frühstück) für sämtliche Techniker zu stellen.

 18. Wetterfestigkeit
Bei (Freiluftevents / Open Air) müssen die Bühne sowie der Mischplatz (FOH) und jegliche Einsatzbereiche unserer Techniker „Sturmsicher/Witterungsfest“ und überdacht sein.

Falls die Veranstaltung auf Grund von schlechten Wetterverhältnissen verschoben wird, so gelten alle getroffenen Vereinbarungen auch für den neuen Veranstaltungstag, sofern es dem Vermieter zeitlich möglich ist, den neuen Termin wahrzunehmen.

Bei komplettem Ausfall oder Aufschub der Veranstaltung aufgrund schlechter Wetterverhältnissen hat der Mieter die Kosten wie im Punkt 4 erläutert zu tragen. Wir empfehlen hierzu eine Versicherung abzuschließen.

 19. Mehrtägige Veranstaltungen
Sollte die Anlage bereits einige Tage vor der Veranstaltung aufgebaut oder später abgebaut werden oder die Veranstaltung mehrere Tage dauern, sind vom Mieter/Veranstalter Sicherheitskräfte zu stellen oder die Anlage Fremden unzugänglich zu halten.

 20. Wirtschaftlicher Erfolg der Veranstaltung
Unabhängig vom Erfolg der Veranstaltung oder des wirtschaftlichen Erfolges des Mieters ist, sofern nicht anders schriftlich festgehalten, die volle Auftragssumme vom Mieter zu entrichten.

 21. Missbrauch
Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Missbrauch und zum Selbstschutz der Geräte die Anlage abzuschalten.

 22. Behördliche Auflagen & Hausordnung
Sämtliche behördliche Auflagen sowie eine Hausordnungen (max. Lärmpegel, Sperrstunde, Bereichsgrenzen, …) vom Veranstaltungsort sind zeitgemäß (spätestens bei Angebotsbestätigung) dem Vermieter in digitaler Form zur Verfügung zu stellen. Ansonsten werden sämtliche Anlagen den gesetzlichen Ansprüchen entsprechend aufgebaut.

 23. Ausfallshaftung
Es können keine Ausfallshaftungen an den Vermieter oder deren Mitarbeiter geltend gemacht werden.

 24. Zahlungskonditionen
Zahlungsziel ist, sofern nicht anders angegeben, 7 Tage ab Rechnungsdatum. Rechnungen werden ausschließlich per Mail zugestellt. Der Mieter stimmt somit zu, elektronische Rechnungen zu erhalten. Es können im Ermessen des Vermieters und nach Absprache mit dem Mieter Teilzahlungen (Vorauskasse) vor Leistungserbringung in Rechnung gestellt werden. Sollten Vorauszahlungen nicht erfüllt werden, kann der Vermieter ohne weitere Angabe von Gründen oder ohne weitere Konsequenzen vom Angebot oder dem Vertrag zurücktreten. Die Vorauszahlungen sind im Rahmen des angegebenen Zahlungsziels zu leisten.

 25. Mahnspesen
Mahnspesen werden bei erster Mahnung mit bis zu 45€ verrechnet. Bei zweiter Mahnung bereits mit bis zu 245€. Falls eine Zahlung trotz Mahnungen ausständig bleibt, werden Rechtsmittel sowie Inkasso-Dienste in Anspruch genommen.
Der Vermieter behält sich vor, nach bereits einer Mahnung Inkasso-Dienste in Anspruch zu nehmen.

 26. Zahlungsverzug
Sollte der Mieter in Zahlungsverzug kommen, kann der Vermieter dem Mieter 15 % p.a. Verzugszinsen des Auftragswertes (brutto) in Rechnung stellen.

 27. Werbung
Dem Vermieter wird gestattet, Werbung in Form von Plakaten und Bannern zu platzieren sowie Werbung auf Social Media Plattformen zu schalten. Jegliche Werbung darf ausschließlich mit den Namen „DJ Vour“ oder „Vour Events“ betrieben werden. Rechtschreibfehler sind nicht akzeptabel und sind sofort zu korrigieren. Ein Pressekit mit Fotos und Logos kann zur Verfügung gestellt werden.

 28. Eigentumsvorbehalt
Bei Vermietung bleibt das Equipment Eigentum des Vermieters. Bei Verkauf bleibt das Equipment bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Verkäufers.

 29. Rücktritt vom Vertrag
Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur in schriftlicher Form möglich. 
Bei Rücktritt seitens des Mieters werden die Stornokosten wie unter Punkt 4 wirksam.
Bei Rücktritt seitens des Vermieters verpflichtet sich der Vermieter, einen gleichwertigen Ersatz zu finden und den Kontakt zum Mieter herzustellen. Dem Vermieter können hierbei keine Kosten in Rechnung gestellt werden

 30. Vertragsbruch
Sollte der Mieter Vertragsbruch begehen, behält sich der Vermieter vor, sämtlichen entstandenen Schaden zusätzlich zum Auftragswert dem Mieter in Rechnung zu stellen.

 31. Allgemeines
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Gerichtsstand ist Amstetten.
Share by: